Hinweise zur Zeiterfassung
Vereinfachte Orientierung zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in dieser Anwendung — keine Rechtsberatung.
- Einstempeln ist optional — Zeiten können auch in der Tagesabrechnung manuell eingetragen werden.
- Orientierung an § 3 Abs. 2 ArbZG (u. a. Verlängerung auf bis zu 10 Stunden Netto mit Ausgleich im Sechsmonatsmittel); bei Überschreitung Hinweise in der App und Prüfung durch Personal.
- Ruhepausen gemäß § 4 Abs. 1 ArbZG: bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitsdauer mindestens 30 Minuten; bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Gesamtpause (qualifizierte Pausenblöcke).
- Ruhepausen können nach § 4 Abs. 2 ArbZG in Abschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Für die Nettoarbeitszeit zählen zusammenhängende Pausen ab 5 Minuten Dauer als abziehbare Pause.
- Automatische Ausstempelung erfolgt nur zur nächsten Tagesgrenze 05:00 Uhr oder wenn die Tagesabrechnung gespeichert wird — nicht durch eine automatische Netto-10-Stunden-Kürzung.
- Über 10 Stunden Netto: Hinweis für die beschäftigte Person und Eintrag zur späteren Prüfung für Personal; in der Gastronomie können betrieblich bis etwa 12 Stunden Ausnahmen vorkommen (Ausgleich/Dokumentation beachten).